Wahrnehmungen und Vorstellungen
Geisteszustände werden in Wahrnehmungen und Vorstellungen
unterteilt.
Eine Wahrnehmung ist ein vorstellungsfreier Geisteszustand. Darunter fallen das Sinnesbewusstsein (Seh-, Hör-, Geruchs-, Geschmacks-, und Tastbewusstsein) sowie bestimmte Geisteswahrnehmungen.
Eine Vorstellung ist ein konzeptueller Geisteszustand (Konzept als Plan, Betrachtungsweise), ein Geistesbewusstsein, das ein Objekt nicht direkt, sondern mit Hilfe eines geistigen Bildes erfasst.
Sinneswahrnehmungen
Für eine Sinneswahrnehmung braucht es einen vorstellungsfreien Geisteszustand sowie 3 Bedingungen:
- ein physisches Sinnesorgan (ermächtigende Bedingung)
- ein äusseres Objekt (Objekt-Bedingung)
- ein vorangehender Geisteszustand (unmittelbare Bedingung)
Für eine Sehwahrnehmung bspw. brauchen wir ein Sehorgan, das Auge. Das Sehorgan wird ermächtigende Bedingung genannt, weil erst durch das Auge eine Sehwahrnehmung entsteht. Eine weitere Bedingung ist ein sichtbares Objekt, die Objektbedingung und zuletzt ein unmittelbar vorhergehender Moment des Bewusstseins, als klare, erkennende Erfahrung (ich blicke auf eine grüne Wiese bin in Gedanken und bemerke diese grüne Wiese überhaupt nicht oder ich sehe bewusst auf die grüne Wiese und erkenne eine grüne Wiese).
Geisteswahrnehmungen
Für eine Geisteswahrnehmung braucht es
- das „Geistesorgan“ als ermächtigende Bedingung.
Das „Geistesorgan“ ist ein Geisteszustand, der dieser Geisteswahrnehmung unmittelbar
vorangegangen ist.
Bei einer Geisteswahrnehmung sind folglich die ermächtigende und die unmittelbare
Bedingung dasselbe.
Der unmittelbar vorangegangene Geisteszustand kann Sinnes- oder Geistesbewusstsein sein.
- eine materielle Form (oder der Geisteszustand einer anderen Person, was jedoch nur in
einem Zustand erhöhter Einsicht möglich ist)
Für eine Geisteswahrnehmung braucht es
- das „Geistesorgan“ als ermächtigende Bedingung.
Das „Geistesorgan“ ist ein Geisteszustand, der dieser Geisteswahrnehmung unmittelbar
vorangegangen ist.
Bei einer Geisteswahrnehmung sind folglich die ermächtigende und die unmittelbare
Bedingung dasselbe.
Der unmittelbar vorangegangene Geisteszustand kann Sinnes- oder Geistesbewusstsein sein.
- eine materielle Form (oder der Geisteszustand einer anderen Person, was jedoch nur in
einem Zustand erhöhter Einsicht möglich ist)
Sinnes-wahrnehmung
|
ermächtigende
Bedingung |
Objekt-
Bedingung |
unmittelbare
Bedingung |
Sehwahrnehmung
|
Sehorgan
|
sichtbare
Form
|
unmittelbar
vorhergehender Moment des Bewusstseins als erkennende Erfahrung |
Hörwahrnehmung
|
Hörorgan
|
Klang
|
|
Geruchs-
wahrnehmung |
Geruchsorgan
|
Geruch
|
|
Geschmacks-
wahrnehmung |
Geschmacksorgan
|
Geschmack
|
|
Tastwahrnehmung
|
Tastorgan
|
Tastbares
|
Geistes-
wahrnehmung |
Geistesorgan
Geisteszustand, der dieser Geistes-Wahrnehmung unmittelbar vorangegangen ist |
materielle
Form |
ermächtigende
und unmittelbare Bedingung sind dasselbe
|

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